Mit einer ärztlichen Verordnung und einer Kostenzusage für die Angebotsform „Sport in Herzgruppen“ besteht für die Teilnehmenden ebenfalls de Möglichkeit, an sog. Gesundheitsbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Dabei handelt es sich um vom Leistungserbringer organisierte themenspezifische Vorträge, die durch Ärzte und Ärztinnen oder anderweitig qualifizierten Personals gehalten werden können. Diese Vorträge können ebenfalls mit den Kostenträgern und Krankenkassen abgerechnet werden. Mögliche Vortragsthemen sind durch die Vereinbarung zur Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports (Primärkassen) definiert. Dabei handelt es sich um die folgenden Themen:
Krankheitsbewältiqunq bei arterieller Hypertonie (APN 604711)
Risikofaktor Psyche bei KHK-Patienten, Stressformen (APN 604712)
Kardiovaskuläre Risikofaktoren (APN 604713)
Ernährung bei KHK (APN 604714)
Körperliche Aktivität und Training in der Sekundärprävention und Therapie kardiovaskulärer Erkrankungen (APN 604715)
Koronare Krankheitsbilder (APN 604716)
Primär- und Sekundärprävention kardiovaskulärer Erkrankungen (APN 604717)
Risikofaktor Rauchen (APN 604718)
Die Teilnahme an Gesundheitsbildungsmaßnahmen wird auf den bewilligten Leistungsumfang angerechnet. Die konkreten Inhalte und Umsetzungskriterien der einzelnen Maßnahmen sind in der Anlage 4 der Vereinbarung zur Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports in Niedersachsen der Primärkassen zu finden Bei der Abrechnung von Gesundheitsbildungsmaßnahmen muss zwingend die zum Vortrag zugehörige APN angegeben werden.
Gesundheitsbildende Maßnahmen werden nur von den Primärkassen vergütet. Die Ersatzkassen (VDEK) haben die Übernahme nicht in ihren Durchführungsvereinbarung aufgenommen.
Gesundheitsbildende Maßnahmen werden nur von den Primärkassen vergütet. Die Ersatzkassen (VDEK) haben die Übernahme nicht in ihren Durchführungsvereinbarung aufgenommen.