Hinweise zum Praxisjahr

Das Praxisjahr dient dem Erwerb und der Vertiefung praktischer Erfahrungen in der Anleitung von Sport- und Bewegungsangeboten. Zwischen dem Erwerb der Übungsleiter-C-Lizenz und dem Einstieg in die Übungsleiter-B-Ausbildung sammeln angehende Übungsleitende praktische Erfahrungen im Vereinsalltag und wenden die in der Grundausbildung erworbenen Kenntnisse an. Grundlage hierfür ist eine mindestens einjährige Tätigkeit als Übungsleiter*in in einem Sportverein oder ein vom Ausbildungsträger anerkannter vergleichbarer Tätigkeitsnachweis.

Der DOSB hat diese Anforderung eingeführt, um die Zulassungsvoraussetzungen für die zweite Lizenzstufe stärker an praktische Erfahrungen zu knüpfen. Seitdem ist der Nachweis einer mindestens einjährigen Übungsleitertätigkeit Voraussetzung für die Zulassung zu den Übungsleiter-B-Ausbildungen „Sport in der Prävention."