Vereine, die den Abrechnungsprozess mit den Krankenkassen und Kostenträgern nicht selbst übernehmen möchten, können ihre anerkannten Rehabilitationssport- und Funktionstrainingsgruppen über das Abrechnungszentrum BSN abrechnen lassen. Es handelt sich um eine vom BSN selbst betriebene Abrechnungsstelle und übernimmt für angeschlossene Vereine den gesamten Abrechnungsprozess gegenüber allen relevanten Krankenkassen und Kostenträgern.
Das Abrechnungszentrum des BSN steht ausdrücklich auch den NTB-Vereinen zur Verfügung.
Leistungsumfang
Das Abrechnungszentrum BSN übernimmt für angeschlossene Vereine insbesondere:
die Prüfung der eingereichten Verordnungen (Muster 56 bzw. Formular G850) und Teilnahmebestätigungen auf Vollständigkeit und Plausibilität
die Erstellung und den Versand der Abrechnung an alle relevanten Krankenkassen und Kostenträger (Primär- und Ersatzkassen, Rentenversicherung)
die korrekte Zuordnung von Positionsnummer und Leistungserbringergruppenschlüssel
die Entgegennahme der Vergütungen und die gesammelte Auszahlung an den Verein
die Klärung von Rückfragen und Beanstandungen direkt mit den Krankenkassen und Kostenträgern
Dadurch entfällt für den Verein der separate Postversand an jede einzelne Krankenkasse, und die Abrechnung erfolgt digital, sodass der Aufschlag von 5 % nach §§ 302, 303 SGB V bei nicht digitalisierter Abrechnung vermieden wird.
Anmeldung und Ablauf
Vereine, die ihre Gruppen über das Abrechnungszentrum BSN abrechnen lassen möchten, melden sich beim BSN an. Nach der Anmeldung reicht der Verein pro Abrechnungszeitraum folgende Unterlagen ein:
Verordnung (Muster 56 bzw. Formular G850) in Kopie
vollständig ausgefüllte und unterschriebene Teilnahmebestätigungen
Angaben zur Gruppe (Angebotsform, APN, Übungsleitung, Übungsstätte)
Bei unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen meldet sich das Abrechnungszentrum zur Klärung direkt beim Verein.