Qualifikationsanforderungen für das Funktionstraining

Noch vor wenigen Jahren durften Funktionstrainingsgruppen ausschließlich von bestimmten Fachberufen, wie Physiotherapeutinnen oder Sportwissenschaftlerinnen, angeleitet werden. Heute können auch qualifizierte Übungsleitende im Rehabilitationssport Funktionstrainingsangebote leiten.

Für die Tätigkeit im Funktionstraining ist jedoch für alle eingesetzten Fachkräfte und Übungsleitenden eine spezielle Zusatzqualifikation verpflichtend. Die Inhalte und Anforderungen dieser Ausbildung werden bundesweit von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) festgelegt.

Lizenz / Qualifikation Umfang der Zusatzausbildung
ÜL-B Sport in der Rehabilitation (Profil Orthopädie) 30 LE
ÜL-B Sport in der Rehabilitation (Sport bei Wirbelsäulenerkrankungen) 30 LE
Physiotherapeut*innen 15 LE
Ergotherapeut*innen 15 LE
Sportwissenschaftler (Master oder Diplom) mit Schwerpunkt Prävention / Rehabilitation) 15 LE
Sportwissenschaftler*innen (Bachelor) mit Schwerpunkt Prävention / Rehabilitation) 30 LE

Dein Weg zur Qualifizierung
Flussdiagramm zur Ausbildung: Grundqualifikation, Funktionstraining und Funktionstraining 2 mit jeweiligen Inhalten.

Schritt 1: Grundqualifikation abschließen

 

Schritt 2: Fortbildung "Funktionstraining (15 LE)

 

Schritt 3: Fortbildung "Erweiterte Inhalte für das Funktionstraining (15 LE) - falls erforderlich

 

Hinweis: Der zweite Teil der Fortbildung Funktionstraining wird derzeit inhaltlich geprüft und steht noch nicht zur Buchung zur Verfügung. Falls 30 LE erforderlich sind, empfehlen wir die Kontaktaufnahme.