Ärztliche Betreuung im Rehabilitationssport
Illustration von vier Rollen im Rehabilitationssport, jeweils mit Aufgaben und Verantwortlichkeiten dargestellt.

Allgemeine ärztliche Betreuung

Jede Gruppe im Rehabilitationssport benötigt eine Ärztin bzw. einen Arzt, der den Verein im Ganzen oder die Gruppe im Speziellen betreut (2). In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um Allgemeinmediziner im nahen Umkreis des Vereins. Welche Qualifikationen die anzugebenen Ärztinnen oder Ärzte vorweisen müssen, ist in der Rahmenvereinbarung nicht weiter definiert. Die Sicherstellung der allgemeinen ärztlichen Betreuung muss zwingend vor der Anerkennung einer Gruppe erfolgen und den Trägerverbänden mitgeteilt werden.

 

Verantwortliche Herzgruppenäztinnen und -ärzte

Das Aufgabenprofil des Herzgruppenarztes bzw. der Herzgruppenärztin (3) ist im Vergleich zur allgemeinen ärztlichen Betreuung weitaus umfangreicher und zudem klar definiert.

Ihre Aufgaben sind (nach Rahmenvereinbarung, Kap. 1.1):

  • sich über die aktuellen Untersuchungsbefunde der Teilnehmenden zu informieren
  • auf der Grundlage aktueller Untersuchungsbefunde die auf die Einschränkungen sowie auf den Allgemeinzustand des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen abgestimmten Übungen festzulegen
  • zu Beginn jeder Übungsveranstaltung die Belastbarkeit durch Befragung festzustellen
  • das Training in Absprache mit der Übungsleitung zu gestalten
  • während der Übungen die Teilnehmenden zu überwachen
  • den behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen zu beraten
  • den medizinischen und psychosozialen Betreuungs- und Beratungsbedarf einschließlich der Vermittlung
  • von regelmäßigen gesundheitsrelevanten Informationen z. B. zur Medikation sowie zum Risikofaktorenmanagement und zu Gesundheitsbildungsmaßnahmen in einem geeigneten Rahmen sicherzustellen
  • die bedarfsabhängige Kontaktaufnahme mit den verordnenden Ärztinnen und Ärzten zum verbesserten Informationsaustausch zu gewährleisten. Die abgestimmten Belastungsvorgaben einschließlich der Befunde
  • sowie besondere Hinweise wie Einschränkungen usw. sind schriftlich zu dokumentieren.

 

Erforderliche Qualifikationen für die Tätigkeit als verantwortlicher Herzgruppenarzt bzw. verantwortliche Herzgruppenärztin sind (nach Rahmenvereinbarung, Kap. 1.1):

  • Facharzt / Fachärztin für innere Medizin, Kardiologie oder Allgemeinmedizin
  • Facharzt / Fachärztin für Physikalische und Rehabilitative Medizin
  • Facharzt / Fachärztin auf einem anderen Gebiet mit Zusatz-Weiterbildung Sportmedizin
  • Arzt / Ärztin ohne Fachgebietsbezeichnung mit Erfahrung im Rehabilitationssport oder Sport mit Herzpatienten

 

Absicherung der Notfallsituation

Die Notfallsituation kann insgesamt durch drei unterschiedliche Varianten abgesichert werden (vgl. Abb. 2).

1: Ständige ärztliche Anwesenheit

Diese Variante stellt die klassische Variante der Notfallabsicherung dar. Hier ist der Arzt oder die Ärztin ständig in der Gruppe anwesend. Diese Variante ist sowohl für die TN als auch für die ÜL die sicherste Variante. Erst wenn die ständige ärztliche Betreuung nicht mehr gewährleistet werden kann, sollte auf die anderen Varianten zurückgegriffen werden.

 

2: Ständige Anwesenheit einer Rettungskraft

Bei der zweiten Variante ist eine Rettungskraft durchgängig in der Gruppe anwesend. Die Qualifikationsanforderungen für eine Rettungskraft werden auf Seite xx aufgeführt.

 

3: Ständige Bereitschaft durch Arzt/Ärztin oder Rettungskraft

Diese Variante ist mit Abstand die unsicherste und sollte nur angewendet werden, wenn die Varianten 1 und 2 nicht umsetzbar sind. In diesem Fall muss der Notfall bzw. Unfall sofort der absichernden Person gemeldet werden. Absolute Voraussetzung ist die lückenlose Erreichbarkeit durch den ÜL. Außerdem muss die absichernde Person unverzüglich an der Übungsstätte eintreffen. Unverzüglich bedeutet in diesem Zusammenhang ohne schuldhaftes Zögern und innerhalb der regional gültigen Hilfsfrist. In Niedersachsen beträgt diese Hilfsfrist 8 Minuten, wobei regionale Abweichungen beachtet werden müssen.

 

Hinweis:
Die in diesem Kapitel beschriebenen Varianten der Absicherung einer Notfallsituation gelten nur für Herzgruppen. Bei Herzinsuffizienzgruppen ist die ständige Anwesenheit des Arztes bzw. der Ärztin zwingend erforderlich.

 

Absicherung der Notfallsituation - Aufgaben und Qualifikationen

Gemäß Ziffer 11.3 der Rahmenvereinbarung kann eine Herzgruppe auch ohne ständige ärztliche Anwesenheit des Herzgruppenarztes bzw. der Herzgruppenärztin durchgeführt werden. Diese Art der Durchführung sollte immer mit der Übungsleitung abgeklärt und vom Leistungsstand der Teilnehmenden abhängig gemacht werden. In jedem Fall ist der Herzgruppenarzt bzw. die Herzgruppenärztin verpflichtet, die Herzgruppe mindestens alle sechs Wochen persönlich zu besuchen. Die Anwesenheit ist in diesem Zusammenhang schriftlich zu dokumentieren (siehe Kap. 4.8). Neben den in Kap. 3.1 beschriebenen ärztlichen Aufgaben hat der Herzgruppenarzt bzw. die Herzgruppenärztin folgende Aufgaben wahrzunehmen (nach Rahmenvereinbarung, Kap. 1.1):

  • Zuordnung von neuen Teilnehmenden zu den einzelnen Gruppen. Dies muss grundsätzlich im persönlichen Gespräch erfolgen, nur in seltenen und begründeten Ausnahmefällen auch nach Aktenlage.
  • Abstimmung mit der Übungsleitung über Intensität und Art des Bewegungstrainings, je nach Beschwerdebild der Teilnehmenden und aktuellen medizinischen Befunden (z. B. Belastungs-EKG, Echokardiographie etc.).
  • Beratung der Teilnehmenden (medizinisch, psycho-sozial, Lebensstil) und Übungsleitenden während der Übungsveranstaltungen und auf Anfrage z. B. telefonisch.
  • Beurteilung aktueller Untersuchungsbefunde und von Veränderungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes und der Belastbarkeit der Teilnehmenden sowie entsprechenden Anpassungen an das Bewegungstraining in Abstimmung mit der Übungsleitung.

 

Neben den in Kap. 3.1 aufgeführten Qualifikationen, kommen für die Absicherung der Notfallsituationen weitere Qualifikationen in Betracht. Diese sind (nach Rahmenvereinbarung, Kap. 1.1):

  • Arzt/Ärztin mit praktischen Erfahrungen und Fertigkeiten im Notfallmanagement
  • Physician Assistant mit Kenntnissen und Fertigkeiten im Notfallmanagement
  • Rettungsassistent bzw. -assistentin
  • Notfallsanitäter bzw. -sanitäterin
  • Rettungssanitäter bzw. -sanitäterin mit mindestens einjähriger Berufserfahrung im Anschluss an die Ausbildung mit Kenntnissen und Fertigkeiten im Notfallmanagement
  • Fachkrankenpflegekräfte für Intensivpflege und Anästhesie.