Standardisierte Programme (§20 SGB V)

Zertifikat zur Anerkennung eines Präventionsprogramms mit Logos von Krankenkassen und gültigkeitsbezogenen Angaben.

Mit standardisierten Programmen profitieren Vereine von bereits erprobten und qualitätsgesicherten Kurskonzepten im Gesundheitssport. Die Programme basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, sind klar strukturiert und erfüllen die Anforderungen für eine Zertifizierung (§20 SGB V) durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP).

Übungsleiter*innen erhalten während der Lizenzausbildung, bzw. nach Absolvierung der Einweisung in die Kurskonzepte Kursmanuale, Stundenverlaufspläne für alle Übungseinheiten und vieles mehr. 

Die Zielgruppe aller standarsierten Programme sind Neu- bzw. Wiedereinsteiger*innen in sportliche Aktivität. Welche Angebote möglich sind, ist in erster Linie von der jeweilige Zertifizierungsstelle / Verband abhängig.

Wichtig: Grundsätzlich stehen alle Programme für jede*n Übungsleiter*in zur Verfügung, ganz egal wo die Lizenzausbildung absolviert wurde. Wir zeigen Dir die Möglichkeiten und den Weg zur Anerkennung abhängig Deiner Qualifikation. 

Zugangswege und Qualifizierung

Für jedes von der ZPP zertifizierte Programm bzw. Kursangebot müssen die eingesetzten Übungsleiter*innen neben ihrer Lizenzausbildung eine sog. EInweisung in das Kurskonzept vorweisen. Diese Einweisung konnten wir bereits in manche Lizenzausbildungen integrieren, damit keine weitere Fortbildung erforderlich ist. Je nach Lizenzausbildung müssen jedoch zusätzliche Schulungen absolviert werden. Wir zeigen Dir die Möglichkeiten.