Funktionstraining (nach §64 SGB IX)

Hintergründe, Rahmenbedingungen und Umsetzungsmöglichkeiten

Funktionstraining ist eine ärztlich verordnete ergänzende Leistung zur Rehabilitation (nach §64 SGB IX) von Menschen mit rheumatischen Erkrankungen, Osteoporose sowie weiteren Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Ziel ist es, die Funktion von Gelenken, Muskeln und Sehnen zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen sowie krankheitsbedingte Beschwerden zu reduzieren.

Im Mittelpunkt stehen gezielte Übungen, die Beweglichkeit, Koordination, Muskelkraft und Körperwahrnehmung fördern. Funktionstraining wird als Wassergymnastik oder Trockengymnastik in festen Gruppen durchgeführt und von speziell qualifizierten Übungsleitenden angeleitet.

Anders als der Rehabilitationssport verfolgt Funktionstraining vor allem das Ziel, Funktionseinschränkungen des Bewegungsapparates auszugleichen, Schmerzen zu reduzieren und die Beweglichkeit der betroffenen Gelenke langfristig zu erhalten. Die Teilnehmenden lernen zudem Übungen und Bewegungsstrategien kennen, die sie dauerhaft in ihren Alltag integrieren können.


Gruppengröße und Dauer der Übungseinheiten

Hauptindikation max. Gruppengröße Dauer ÜE
Trockengymnastik 15 TN 30 Min.
Wassergymnastik 15 TN 20 Min.

Räumliche Voraussetzungen

Grundsätzlich muss die Übungsstätte den Anforderungen des Funktionstrainings genügen. Dabei gibt es härte und weichere Vorgaben. Die wichtigste Orientierung stellt die mindestens erforderliche Nettofläche dar. Handelt es sich bspw. um einen kleinen Bewegungsraum mit einer Nettofläche von 50m², kann die Gruppe nur mit maximal 10 TN durchgeführt werden:

Angebote an Land:                         mind. 5m² pro TN (Nettofläche)

Angebote im Wasser:                     mind. 3m² pro TN (Nettofläche)

 

Umkleidemöglichkeiten und sanitäre Einrichtungen sollten in unmittelbarer Nähe zum Bewegungsraum vorhanden sein. Eine ausreichende Belüftung, egal welcher Form, ist eine weitere Grundvoraussetzung.

Funktionstraining anerkennen oder verlängern

Angebote im Bereich des Funktionstrainings können sowohl beim BSN als auch beim NTB beantragt werden. Bei Klick auf den jeweiligen Verband sind die notwendigen Formulare und Prozesse beschrieben.